1. Welche Subprozessoren wir einsetzen
Oros.BI setzt im Rahmen der Auftragsverarbeitung gegenüber unseren Kunden (Tenants) die nachfolgend aufgeführten Unterauftragsverarbeiter ein. Mit allen bestehen Verträge gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt in der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR). Soweit Anbieter mit US-Muttergesellschaft eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung in deren EU-Region und ist durch Standardvertragsklauseln (SCC nach EU-Beschluss 2021/914) abgesichert.
Diese Liste ergänzt unsere Datenschutzerklärung (Abschnitt 7) und ist Bestandteil des AVV.
2. Aktive Subprozessoren
| Anbieter | Zweck | Sitz | Datenkategorien |
|---|---|---|---|
| Contabo GmbH | Hosting, Datenbank, Storage | RZ Frankfurt, DE (Sitz München) | alle Tenant-Daten |
| OpenAI Ireland Ltd. | LLM-Inferenz (primär) | Dublin, IE | nur maskierte Eingaben |
| Anthropic Ireland Ltd. | LLM-Inferenz (optional) | Dublin, IE | nur maskierte Eingaben |
| Mistral AI (geplant, noch nicht aktiv) | EU-LLM-Inferenz (vorgesehen) | Paris, FR | nur maskierte Eingaben |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung | Dublin, IE | Rechnungsdaten |
| Postmark / ActiveCampaign | Transaktionaler E-Mail-Versand | EU-Region (US-Mutter, SCC) | E-Mail-Adresse, System-Mail-Inhalte |
3. Maskierung vor LLM-Übermittlung
Vor jeder Übermittlung an einen LLM-Anbieter (OpenAI, Anthropic) werden sämtliche Inhalte durch unseren PII-Shield maskiert — personenbezogene Daten werden herausgefiltert, sodass ausschließlich maskierte Eingaben verarbeitet werden. Tenants können den Einsatz von LLM-Anbietern über die Einstellung ai_provider_policy steuern und per Opt-out einschränken: eu_only (nur EU-Anbieter) oder disabled (keine LLM-Verarbeitung).
4. Änderungen an dieser Liste
Änderungen an dieser Liste — die Neuaufnahme oder der Wechsel eines Subprozessors — werden den vertraglich gebundenen Tenants gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Tenants haben innerhalb von 14 Tagen ein Widerspruchsrecht. Im Widerspruchsfall wird zunächst eine bilaterale Klärung angestrebt; kommt keine Einigung zustande, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Tenants.
Anfragen zur jeweils aktuellen Fassung richten Sie bitte an privacy@oros.bi.
Siehe auch: Datenschutzerklärung · Cookie-Richtlinie