RECHTLICHES · ART. 28 DSGVO

Unterauftragsverarbeiter

STAND · 28. MAI 2026 · ALLE EU/EWR

01 · ÜBERBLICK

1. Welche Subprozessoren wir einsetzen

Oros.BI setzt im Rahmen der Auftragsverarbeitung gegenüber unseren Kunden (Tenants) die nachfolgend aufgeführten Unterauftragsverarbeiter ein. Mit allen bestehen Verträge gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt in der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR). Soweit Anbieter mit US-Muttergesellschaft eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung in deren EU-Region und ist durch Standardvertragsklauseln (SCC nach EU-Beschluss 2021/914) abgesichert.

Diese Liste ergänzt unsere Datenschutzerklärung (Abschnitt 7) und ist Bestandteil des AVV.

02 · AKTIVE SUBPROZESSOREN

2. Aktive Subprozessoren

AnbieterZweckSitzDatenkategorien
Contabo GmbHHosting, Datenbank, StorageRZ Frankfurt, DE (Sitz München)alle Tenant-Daten
OpenAI Ireland Ltd.LLM-Inferenz (primär)Dublin, IEnur maskierte Eingaben
Anthropic Ireland Ltd.LLM-Inferenz (optional)Dublin, IEnur maskierte Eingaben
Mistral AI (geplant, noch nicht aktiv)EU-LLM-Inferenz (vorgesehen)Paris, FRnur maskierte Eingaben
Stripe Payments Europe Ltd.ZahlungsabwicklungDublin, IERechnungsdaten
Postmark / ActiveCampaignTransaktionaler E-Mail-VersandEU-Region (US-Mutter, SCC)E-Mail-Adresse, System-Mail-Inhalte
03 · PII-SHIELD

3. Maskierung vor LLM-Übermittlung

Vor jeder Übermittlung an einen LLM-Anbieter (OpenAI, Anthropic) werden sämtliche Inhalte durch unseren PII-Shield maskiert — personenbezogene Daten werden herausgefiltert, sodass ausschließlich maskierte Eingaben verarbeitet werden. Tenants können den Einsatz von LLM-Anbietern über die Einstellung ai_provider_policy steuern und per Opt-out einschränken: eu_only (nur EU-Anbieter) oder disabled (keine LLM-Verarbeitung).

04 · ÄNDERUNGSVERFAHREN

4. Änderungen an dieser Liste

Änderungen an dieser Liste — die Neuaufnahme oder der Wechsel eines Subprozessors — werden den vertraglich gebundenen Tenants gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Tenants haben innerhalb von 14 Tagen ein Widerspruchsrecht. Im Widerspruchsfall wird zunächst eine bilaterale Klärung angestrebt; kommt keine Einigung zustande, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Tenants.

Anfragen zur jeweils aktuellen Fassung richten Sie bitte an privacy@oros.bi.

Siehe auch: Datenschutzerklärung · Cookie-Richtlinie